Satzung
Auszug aus der Satzung
der rechtsfähigen gemeinnützig anerkannten Stiftung
"Casa Acustica"
Akustik für besseres Hören, Verstehen, Lernen, Kommunizieren und Musizieren
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz
(1) Die Stiftung führt den Namen "Casa Acustica", mit dem Untertitel Akustik für besseres Hören, Verstehen, Lernen, Kommunizieren und Musizieren.
(2) Sie ist eine rechtsfähige gemeinnützig anerkannte Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
§ 2 Stiftungszweck und Gemeinnützigkeit
(1) Zweck der Stiftung ist
a) die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO) mit dem Ziel der Verbesserung der Akustik in Räumen zum Hören, Zuhören
und Verstehen sowie zum Kommunizieren und Musizieren in Kindergärten, Schulen, Horten und Hochschulen und anderen Einrichtungen, wo
Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene unterrichtet bzw. aus - und fortgebildet werden;
b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung in den Bereichen der Akustik in öffentlichen Räumen (§ 52 Abs. 2 S.1 Nr. 1 AO); insbesondere
die Anregung und Unterstützung von Untersuchungen zur Auswirkung von Lärm auf die Effizienz von Aktivitäten zur umfassenden Bildung und
Erziehung.
c) die öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) im Bereichder Lärm-Prävention, insbesondere bei Angestellten und Beamten im
öffentlichen Dienst.
d) die Förderung der Behindertenhilfe und der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 und Nr. 10 AO) mit dem Ziel, sowohl sprachlich oder geistig
behinderten Jugendlichen das Aufnehmen und Verarbeiten von Informationenund damit das Verstehen und Lernen zu erleichtern, als
auch für ältere Menschen, Umgebungen für bessere Kommunikation zu schaffen;
e) die Förderung des Denkmalschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 in der Planung raumakustischer Maßnahmen);
f) die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieses steuer begünstigten Zweckes durch Spenden, Zustiftungen und Einwerbung von
Mitteln anderer steuerbegünstigter Körperschaften und Körperschaftendes öffentlichen Rechts.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) die Entwicklung und Durchführung von baulichen Maßnahmen zurVerbesserung der Akustik in öffentlichen Räumen zum Unterrichten, Lernen,
Kommunizieren, Musizieren, Sporttreiben, Speisen, Entspannen,z.B. die verbal oder schriftlich nur schlecht zu fassende akustische Qualität
von Umgebungen zum Kommunizieren soll in einem Netzwerk von öffentlich zugänglichen Musterräumen in Berlin unter fachmännischer Betreuung
körperlich spürbar gemacht werden.
b) die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit durch Veröffentlichungen in Büchern und Zeitschriften sowie in Audio -, Video - und elektronischen
Medien;
c) die Aufklärung im Bereich der akustischen Wahrnehmung und die Durchführung von öffentlichen Informations - und Fortbildungsveranstaltungen;
die Anregung zur Schaffung und Überarbeitung von Normen und Richtlinien sowie die Mitarbeit der Stiftung in entsprechenden Gremien;
d) die Schaffung einer Datenbank für fortschrittliche raumakustische Konzepteund geeignete Baumaterialien;
e) die Etablierung von Unterrichts- und Aufenthaltsumgebungen, die dasAufnehmen und Verarbeiten von Informationen und damit das Verstehen und
Lernen erleichtern; raumakustische Maßnahmen zur Verbesserung derSprachverständlichkeit, Rezeption und Kommunikation; im Bereich der
Altenhilfe soll mit der Bedämpfung von Räumen auch einem Hörverlust bei hohen Frequenzen begegnet bzw. dieser ausgeglichen werden;
f) die Aufklärung über Gesundheitsrisiken durch erhöhte Lärmpegel(Hörverluste, Tinnitus, etc.) und Durchführung Lärm mindernder Maßnahmen,
die die Sprachverständlichkeit erhöhen und die in Unterricht und Kommunikation den durch alle Teilnehmer selbst erzeugten Schallpegel
senken.
g) die Förderung der Sprach - und Musikerziehung, die erreicht wird durch die Ertüchtigung von Unterrichts - und Übungsräumen für eine
transparente Darbietung und Kontrolle der vokalen oder instrumentalen Bemühungen von Lehrern und Schülern;
h) die Entwicklung von schallabsorbierenden Maßnahmen in anerkannten denkmalgeschützten Gebäuden (die der Öffentlichkeit zugänglich sind,
darunter Kirchen und Kulturstätten), die das Erscheinungsbild der Räumlichkeiten verschiedener Epochen möglichst unangetastet lassen
und dem Innen-Architekten Spielraum für sein architektonisches Design geben.
i) die finanzielle und organsisatorische Förderung von Veranstaltungen im Bereich der Sprach - und Musikerziehung, die Organisation von Unterrichtseinheiten,
die Förderung durch Vergabe von Unterrichtsmitteln.
(3) Die vorgenannten Stiftungszwecke müssen dabei nicht gleichzeitig odermit gleicher Gewichtung verwirklicht werden. Rechtsanspruch auf
Zuwendungbesteht nicht.
(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicheZwecke.
(5) Die Stiftung kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass sie ihre finanziellen oder sachlichen Mittel teilweise einer
anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verfügung stellt, wenn diese Körperschaftmit diesen Mitteln
Maßnahmen nach Absatz (1) fördert.